In ihrem XXIII. Hauptgutachten mit dem Titel „Wettbewerb 2020“ behandelt die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, die aus Subventionen von Drittländern wie China an Unternehmen resultieren. Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen Instruments zur Kontrolle von Drittlandsbeihilfen. Beim Thema Wettbewerb in der Corona-Krise empfiehlt die Kommission, das Kartellrecht auch in der Krise weiterhin ohne materiell-rechtliche Abstriche anzuwenden und staatliche Rettungsschirme für Unternehmen mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen zu flankieren. Im Hinblick auf die digitale Plattformwirtschaft befürwortet sie die Einführung einer Ex-ante-Regulierung für marktbeherrschende Unternehmen auf EU-Ebene. Die im Zuge der 10. GWB-Novelle geplante Bereichsausnahme für den Krankenhaussektor wird abgelehnt. Das Gutachten enthält außerdem eine Analyse der wirtschaftlichen Konzentration in Deutschland und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis in den letzten zwei Jahren.