Die zunehmende mediale Durchdringung des Strafverfahrens birgt Gefahren für den Beschuldigten. Insbesondere zu Beginn des Strafverfahrens ist der Tatvorwurf weniger gesichert und das Interesse der Medien an frühzeitiger Einbindung groß. Die Staatsanwaltschaft steht im Spannungsverhältnis zwischen den Informationsansprüchen der Öffentlichkeit und den Rechten des Beschuldigten. In der Vergangenheit haben Einzelfälle der staatsanwaltschaftlichen Pressearbeit für Aufmerksamkeit gesorgt. Prominente Fälle sind J. Kachelmann, N. Benaissa oder C. Jahns.
Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen sowie Umfang und Limitierungen von identifizierenden Auskünften der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Schwerpunktmäßig wird untersucht, welche verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Medientätigkeit zugrunde liegen, diese begrenzen und welche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen. Es wird ein stärkerer Schutz des Beschuldigten befürwortet als es der gängigen Praxis entspricht.