Nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem CSR-RUG:
Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln

Unternehmen sehen sich mit stetig wachsenden Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsleistung – im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR) – konfrontiert. Die Pflichten und Inhalte der Berichterstattung über die Nachhaltigkeits-leistung von Unternehmen regelt in Deutschland insbesondere das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Dazu kommen zahlreiche Empfehlungen, die insbesondere auf EU-Ebene verlautbart werden. Neben bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse sind davon mittelbar auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) betroffen, die sich – unter anderem als Bestandteil der Lieferkette von großen Konzernen – mit zunehmend erweiterten Nachweispflichten konfrontiert sehen.

In der Praxis ergeben sich bei der Umsetzung des CSR-RUG zahlreiche Probleme. Neben offenen Grundsatzfragen bei der Identifikation der Berichtsinhalte sind viele Fragen im Bereich der verpflichtenden bzw. freiwilligen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unklar. Weitere Herausforderungen zeigen sich bei den Berichtspflichten zur Lieferkette, bei der Auswahl und dem Einsatz aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren und bei einer fehlenden Sensibilisierung für die nichtfinanzielle Berichterstattung in Entscheidungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmen, etwa beim Aufsichtsrat.

Vor dem Hintergrund der immer komplexeren Anforderungen und stetig neuer regulatorischen Entwicklungen geben die Autor*innen einen aktuellen Gesamtüberblick zum CSR-RUG und zu weiteren Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Dazu werden die wichtigsten Gestaltungsoptionen, Problemfelder sowie konkrete Lösungsansätze aufgezeigt und anhand aktueller Praxisbeispiele, Checklisten und Schaubilder veranschaulicht. Entsprechende Verlinkungen und QR-Codes führen die Leser*innen dabei sowohl online als auch offline direkt zu den genannten nichtfinanziellen Berichten. 

Inhaltsverzeichnis:

I. EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess
II. Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB)
III. Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB)
IV. Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB) .
V. Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB)
VI. Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung
(§§ 315b und 315c HGB)
VII. Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung
VIII. Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
IX. Sanktionsbestimmungen
X. Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung