Das Arbeitsrecht nimmt in der Sozialen Arbeit und in der Kindheitspädagogik unter zwei Aspekten eine wichtige Rolle ein: Zum einen haben arbeitsrechtliche Aspekte im Rahmen der Betreuung und Beratung von KlientInnen (z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheits- oder behinderungsbedingte Fragen) große Bedeutung. Zum anderen können Fragen des Arbeitsrechts für die eigene Tätigkeit der Fachkräfte relevant werden, bspw. zu Bereitschafts- und Schichtdiensten, Wochenendeinsatz usw., aber auch zum Umgang mit MitarbeiterInnen. Der Grundkurs liefert hierzu eine kompakte Übersicht. Ein eigenes Kapitel zu wichtigen Tarifverträgen im sozialen Bereich und zum kirchlichen Arbeitsrecht rundet das Lehrbuch ab.