Das Thema der arbeitsrechtlichen Dreieckskonstellationen ist hochaktuell. Davon zeugen die „Albron“-Rechtsprechung des EuGH, der neueste Gesetzesentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und Diskussionen über Missbrauch von Werkverträgen in Dreieckskonstellationen. Sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene wird anerkannt, dass Dreieckskonstellationen besondere Risiken bergen können. Daher wurden deutsche und europäische Regelungen geschaffen, die Pflichten des Dritten begründen.
Die Autorin analysiert, ob den Dritten auch über die gesetzlichen Pflichten hinaus arbeitgeberähnliche Pflichten in Bezug auf den Arbeitnehmer treffen können und erzielt somit einen wichtigen Gewinn zur aktuellen rechtspolitischen und wissenschaftlichen Debatte um Dreieckskonstellationen. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei individualrechtliche Fragen: Haftet der Dritte für Zahlungsansprüche der Arbeitnehmer? Treffen den Dritten kündigungsschutzrechtliche Pflichten?