Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg.

Die 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsreform hat nach allgemeiner Einschätzung die in sie gesetzten Erwartungen einer Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes erfüllt. Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Reform werden im Rahmen der Öffentlich-Rechtlichen Abteilung des Österreichischen Juristentages neben den praktischen Erfahrungen mit dem neuen Rechtsschutzsystem die grundlegenden staatsrechtlichen Fragen dieses Systems beleuchtet, insbesondere die durch die Rolle der Verwaltungsgerichte bewirkten neuen Gewichtungen hinsichtlich Gewaltentrennung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die menschenrechtlichen und europarechtlichen Aspekte, aber auch Fragen des Richterbildes im Verhältnis von ordentlicher Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch die neugeschaffenen Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes sowie die Rollenverteilung zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof werden erörtert. Schließlich sollen auch rechtspolitische Überlegungen zur Weiterentwicklung der Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts behandelt werden, wie etwa die Beseitigung weiterhin bestehender Rechtsschutzdefizite.