Jan Elsner weist nach, dass die Kompetenzen des Vermittlungsausschusses eindeutig aus dem Grundgesetz ableitbar und vom Bundesverfassungsgericht heute klar umrissen sind. Der Autor greift konkrete Beispiele aus der Staatspraxis auf, in denen diese verfassungsrechtlichen Befugnisse überschritten sein könnten, und setzt sich mit den rechtlichen Konsequenzen auseinander, die im Falle einer Verletzung des Dispositionsrahmens zu ziehen sind.