In der europaweit geführten Diskussion über Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes rücken anstelle der Sammelklagen zunehmend Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung in den Mittelpunkt. Anstatt auf Anspruchsprüfung und Urteil sind Gruppenvergleichsverfahren ausschließlich auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs unter den zahlreichen Parteien ausgerichtet. Matthis Peter untersucht aus vergleichender Perspektive die Funktionsweise und die Wirksamkeit ausgewählter Gruppenvergleichsverfahren in den USA, den Niederlanden und Deutschland. Auf Basis der Länderberichte diskutiert er mit Blick auf einen schweizerischen Gesetzesentwurf einige Kernprobleme dieses relativ neuartigen Verfahrensansatzes.