In urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften findet sich eine sehr heterogene Gruppe von Rechtsinhabern zusammen, um gemeinsam ihre Rechte wahrnehmen zu lassen. Wie der langjährige Streit in der Rechtssache „Verlegeranteil“ belegt, divergieren die Interessen zwischen den einzelnen Rechtsinhabern zum Teil stark. Innerhalb der als GmbH oder Verein organisierten Verwertungsgesellschaften entstehen zusätzlich strukturelle Interessenkollisionen zwischen den Rechtsinhabern und den Organen der Gesellschaft. Das zum 1. Juni 2016 in Kraft getretene Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) adressiert die daraus folgenden Konflikte zwar teilweise, belässt den Verwertungsgesellschaften jedoch auch in diesen Fällen große Gestaltungsspielräume. Unter Rückgriff auf die vorwiegend aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Corporate-Governance-Forschung zeigt die vorliegende Untersuchung auf, wie die Konflikte gelöst oder zumindest entschärft werden können.