Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch stehen in einem widersprüchlichen und doch engen und unaufgelösten Zusammenhang. Das zeigt sich im besonderen Maße im Bereich des ius contra bellum, des Verbots zwischenstaatlicher Gewalt. Christian Marxsen entwickelt einen konzeptuellen Rahmen, in dem sich die Phänomene des Rechtsbruchs sowie des Streits um Normen im Bereich des völkerrechtlichen Gewaltverbots fassen lassen. Er schlägt eine Typologie der Illegalität vor, durch die ein besseres Verständnis des Völkerrechts, seiner Dynamik ebenso wie seiner Resilienz, aber auch der Gefahren seiner eventuellen Zersetzung ermöglicht werden. Dabei werden diese Themen vor allem aus der Perspektive des Völkerrechts erörtert. Allerdings nimmt der Autor auch einen Perspektivenwechsel vor und untersucht das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Geltung ebenso wie die Möglichkeiten zu seiner Geltendmachung aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts.