Die Arbeit nimmt den Diskurs über Romanverbotsverfahren – paradigmatisch sind die Fälle „Mephisto“ und „Esra“ – zum Anlass, die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Stellenwert von Literaturwissenschaft in den Fällen zu analysieren, in denen behauptet wird, dass literarische Werke Persönlichkeitsrechte tangieren. Dabei ist die Arbeit ausdrücklich keine weitere dogmatische Abhandlung dieser Fälle, sondern nimmt unter intensiver Heranziehung literaturwissenschaftlichen Sachverstandes eine Meta-Perspektive ein. Das Ergebnis der Analyse ist für die Rechtswissenschaft wenig schmeichelhaft, denn nach einer intensiven Auseinandersetzung mit Literaturwissenschaft sucht man in dem Corpus rechtswissenschaftlicher Quellen vergeblich. Die Arbeit kommt auf der Grundlage dieses Befundes zu dem Ergebnis, dass es eine verbindliche Einholung literaturwissenschaftlicher Gutachten in Romanverbotsverfahren geben sollte und plädiert für mehr interdisziplinäre Kooperation.

Die Autorin hat für Ihre erschienene Dissertation den Harry Westermann Preis erhalten!