Der Begriff Solidarität weist seit langer Zeit enge Verknüpfung zum Arbeitsrecht auf und ging bereits seit Beginn der Industrialisierung mit der in Deutschland entstandenen Arbeiterbewegung Hand in Hand. Durch die Anknüpfung an gewerkschaftliches Tätigwerden hat Solidarität vor allem für das Arbeitskampfrecht Bedeutung erlangt. Die Autorin befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Solidarität nicht nur ideelle, sondern auch rechtliche Wirkung für das Arbeitsrecht entfaltet. Dabei prüft sie sowohl die begrifflichen Grundlagen als auch die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Normierung. Eine systematische Analyse stellt anschließend die unterschiedlichen rechtlichen Ausprägungen von Solidarität im Individual- und Kollektivarbeitsrecht umfassend dar.