Ist das GWB auf wirtschaftsrelevante Maßnahmen der öffentlichen Hand in öffentlich-rechtlichen Handlungsformen anwendbar? Die Arbeit nähert sich der Frage – aufgrund regional stark divergierender Entgelte und § 185 Abs. 1 S. 2 GWB – anhand der Missbrauchsaufsicht über Trinkwassergebühren. Sie analysiert die weitgehende Rechtsspaltung zwischen Missbrauchsaufsicht über Preise sowie Kommunalaufsicht und verwaltungsgerichtlicher Kontrolle über Gebühren. Es wird beleuchtet, ob diese Kluft durch Auslegung oder mit Blick auf das Unionsrecht zu überwinden ist. Schließlich wird vorgeschlagen, § 185 Abs. 1 S. 2 GWB zu streichen und dem GWB ein Korrektiv ähnlich Art. 106 Abs. 2 AEUV hinzuzufügen, um Gemeinwohlbelange systematisch zu berücksichtigen.