Die Zahl der Bußgeldverfahren im Bereich der Jobcenter steigt seit Jahren kontinuierlich. Seit der Vorauflage sind das Gesetz über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) vom 5. Juli 2017 und die erweiterte Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 zu beachten. Das Jobcenter steht an der Schwelle zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten. Die Neuauflage gibt daher nicht nur den Stand der sozialgerichtlichen und bußgeldrechtlichen Rechtsprechung wieder, sondern vertieft auch die neuen Bestimmungen, die teilweise noch Rechtsgrundlagen durch Einführungsverordnungen bedürfen.

Raimund Wieser besitzt als langjähriger Richter am Amtsgericht und Staatsanwalt sowie Dozent in der Fortbildung der Jobcenter Erfahrung seit der Einführung des SGB II. Der Autor ist außerdem Verfasser von Fachbüchern und Kommentaren zum Grundsicherungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht.