Der 72. Deutsche Juristentag hat im Jahre 2018 empfohlen, für das Personengesellschaftsrecht ein eigenes Beschlussmängelrecht nach dem Vorbild der §§ 241 ff. AktG gesetzlich einzuführen. Die Publikation befasst sich mit der Frage, ob das aktienrechtliche Beschlussmängelsystem bereits de lege lata nicht nur in der GmbH, sondern in allen rechtsfähigen Verbänden des Privatrechts gilt. Ausgangspunkt dieser Frage ist, wie der Beschluss privatwirtschaftlicher Zweckverbände dogmatisch einzuordnen ist und auf welche Weise er zustande kommt. Die Autorin arbeitet für die Beantwortung dieser Frage die historische Entwicklung des Beschlussrechts auf.