Über der Notfallmedizin und den daran Beteiligten schwebt bei der Behandlung nicht ansprechbarer Patienten das Damoklesschwert der Haftung und des Strafrechts. Die Auflösung des insbesondere im Strafrecht virulent werdenden Spannungsverhältnisses zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz ist Zielsetzung dieser Arbeit. Nach einer umfassenden Aufarbeitung des strafrechtlichen Meinungsstandes wird durch eine interdisziplinäre Betrachtung ein alternativer Lösungsansatz aufgezeigt. Dieser weiß durch die Verwirklichung beider Verfassungsgüter sowie der Minimierung von Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu überzeugen. Die Arbeit bietet auch wichtige Handlungsleitlinien für die Praxis und trägt so zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei.