Weitere Entwicklungen des kommunalen Verfassungsrechts (insbesondere des kommunalen Wahlrechts) unter Berücksichtigung aktueller verfassungsgerichtli-cher Entscheidungen haben eine Überarbeitung des Leitfadens "Neues Kommu-nalrecht Nordrhein-Westfalen 2017" notwendig gemacht. Dies gilt sowohl für die Abschaffung der erst vor Kurzem eingeführten 2,5%-Sperrklause für Kommunal-wahlen als auch für die Einführung einer sogenannten Individual-Verfassungs-beschwerde im Landesrecht NRW.
Der zwischen dem Bund und den Bundesländern im Jahr 2019 abgeschlossene sogenannte Digitalpakt soll die Länder finanziell stärken. Mit dieser Vereinbarung wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.