Arbeitsschutzrechtliche Normenbildung und Normenumsetzung zählen zu den Kernaufgaben des Sozialstaats. Im Zuge der Europäisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Recht zeichnet sich auch auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechts ein Wandel der Staatlichkeit ab. Aufgaben des Nationalstaates werden vielfach nicht mehr nur durch den Nationalstaat, sondern durch transnationale private und hybride (staatlich-private) Akteurskonstellationen wahrgenommen. In Europa und dort insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzrechts gewinnen sog. „transnationale Soziale Dialoge“ immer mehr an Bedeutung. Dessen gemeinsame normbildenden und normdurchsetzende Ergebnisse wurden anhand einer 3.000 Dokumente umfassenden Dokumentenanalyse, diversen Experteninterviews, drei Fallstudien und rechtswissenschaftlicher Diffusionsanalysen im Hinblick auf deren Beiträge zum europäischen Arbeitsschutzrecht untersucht und mit den Anforderungen des europäischen Sozialstaatsmaßstabes verglichen.