Der ‚Cyberkrieg’ ist ein hoch brisantes Thema im sicherheitspolitischen Diskurs. Bisher hat sich kein Zwischenfall zugetragen, der durch die Staatengemeinschaft als bewaffneter Konflikt im rechtlichen Sinne anerkannt und ausschließlich mit Cyberangriffen geführt wurde. Und auch wenn ein solcher Cyberkrieg im engeren Sinne zurzeit als unwahrscheinlich gehandelt wird, haben die Staaten das Potenzial und die Gefahr des Einsatzes von Mitteln und Methoden der Cyberkriegsführung erkannt.
Die Arbeit zeigt, dass gegenwärtige Computernetzwerkoperationen selten als völkerrechtliche Gewaltanwendung zu qualifizieren sind, die einen internationalen bewaffneten Konflikt auslösen. Zudem wird herausgearbeitet, inwiefern die kampfführungsrechtlichen Vorgaben, die vor dem Hintergrund des Einsatzes konventioneller Waffengewalt entstanden sind, auch im Bereich der Cyberkriegsführung Schutz garantieren können.