Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten § 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.
Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des § 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu § 201a StGB a.F. und § 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.