Soziale Netzwerke zählen zu den meistgenutzten Kommunikationsdiensten des Internets und sind unlängst in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Die Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, de lege lata und de lege ferenda die rechtlichen Herausforderungen zu bewältigen, welche soziale Netzwerke verfassungs- und strafprozessrechtlich aufwerfen. Der Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten, verdeckte Ermittlungen und der Zugriff auf nichtöffentlich zugängliche Daten bilden den Kern dieser Abhandlung. Das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung steht der Freiheitssphäre der Bürger dabei in einem Spannungsverhältnis gegenüber, welches diese Arbeit zu reduzieren versucht. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen, welche das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis an strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen stellen, sowie auf der Vereinbarkeit von verdeckten Ermittlungen mit der Selbstbelastungsfreiheit. Soweit die StPO keine hinreichenden Ermächtigungsgrundlagen für derartige Ermittlungen enthält, erarbeitet der Autor entsprechende Gesetzentwürfe.