Das vom Bundesverfassungsgericht in wenigen Entscheidungen entwickelte Rechtsinstitut eines „Rechts auf verbalen Gegenschlag“ beschreibt die äußerungsrechtliche Möglichkeit, auf einen gesetzten Anlass – einen „Schlag“ – adäquat mit einem „Gegenschlag“ reagieren zu können. Unter welchen Voraussetzungen ein solches Recht zuzubilligen ist, wird bislang uneinheitlich durch die Rechtsprechung gehandhabt.
Die Arbeit analysiert die dogmatische Grundlage und arbeitet konkrete Konturen sowie die Grenzen des Gegenschlagrechts heraus. Dem Gegenschlag kommt aufgrund seiner kompensatorischen Wirkung mit Blick auf oft unzureichenden gerichtlichen Persönlichkeitsschutz echte Rechtsschutzwirkung zu.