Die Geltung von Menschenrechten ist heute international und kulturübergreifend anerkannt. Die Frage, ob und wie sich ihre Geltung begründen lassen kann, ist dagegen umstritten: Beruht ihre Geltung lediglich auf positivem Recht? Oder kann man Menschenrechte als moralische Rechte verstehen, die einer Art von Begründung zugänglich sind, die auch den Skeptiker überzeugen kann? Wenn ja, lassen sich solche Argumente aus der naturrechtlichen Tradition gewinnen oder mit Mitteln des modernen Vernunftrechts verteidigen? Muss dabei auf anthropologische oder metaphysische Annahmen rekurriert werden, oder reichen diskurstheoretische Prämissen aus? Welche Rolle spielt bei einer solchen Begründung die Tatsache, dass sich das Menschenrechtsdenken erst im Laufe der jüngeren Geschichte, meist angesichts konkreter Unrechtserfahrungen, geformt hat? Der Band knüpft gezielt an die Traditionen des Rechtspositivismus, des Naturrechts und des Vernunftrechts an, stellt systematische Positionen zu diesen Fragen einander gegenüber und sucht, sie miteinander zu vermitteln.