Magdalena Schmidt untersucht die Entwicklung des Grundsatzes der Verfügbarkeit für den strafrechtlichen Informationsaustausch in der Europäischen Union und Möglichkeiten zu seiner Umsetzung. Seit dem Haager Programm aus dem Jahr 2004 soll „der bloße Umstand, dass Informationen Grenzen überschreiten" nicht länger von Bedeutung sein. Die Untersuchung verschiedener technischer Umsetzungsmöglichkeiten für diesen Grundsatz zeigt, dass – insbesondere beim Datenschutz – umso größere Schwierigkeiten bestehen, je „verfügbarer" Informationen für die Strafverfolgungsbehörden sein sollen. Die Autorin analysiert bestehende datenschutzrechtliche Sekundärrechtsakte, wie z. B. die neue Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz, und zeigt, dass diese nicht hinreichend sind. Daher erarbeitet sie Vorschläge für eine datenschutzkonforme sekundärrechtliche Verfügbarkeit.