Die Genfer Wertpapierkonvention enthält materiell-rechtliche Regelungen für intermediär verwahrte Wertpapiere. Die Wertpapierurkunde wurde durch elektronische Buchungen auf Depotkonten verdrängt. An die Stelle der Besitzübergabe sind Gutschrift- und Belastungsbuchungen getreten. In Deutschland findet ein traditionelles sachenrechtliches Konzept Anwendung, das sich im Hinblick auf die Rechte des Anlegers grundlegend vom englischen Treuhandkonzept unterscheidet. Die Konvention hat das Ziel, einerseits durch einheitliche Regelungen die Rechtssicherheit zu erhöhen, andererseits aber Eingriffe in die unterschiedlichen rechtlichen Konzepte der Vertragsstaaten zu vermeiden (funktionaler Ansatz). Anhand des deutschen und englischen Rechts werden die Bestimmungen der Konvention zum regulären und redlichen Erwerb und zur Rangfolge verschiedener Rechte daraufhin untersucht, inwieweit diese beiden, sich widerstreitenden Vorgaben der Konvention umgesetzt werden können.