Der Atomausstieg ist auf den Weg gebracht: Die Europäische Kommission hat am 16.6.2017 die aus vier Gesetzen bestehende Normierung (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) passieren lassen. Damit kann die Bundesregierung ihren nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen und weltweit beachteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fortsetzen.
Die notwendigen Erläuterungen dazu liefert der neue NomosKommentar - nach Jahren der erste zum gesamten Atomrecht. Komplett kommentiert werden das
Standortauswahlgesetz
Entsorgungsfondsgesetz
Entsorgungsübergangsgesetz
Transparenzgesetz
Nachhaftungsgesetz
Atomgesetz, das weiterhin den Betrieb der Kernkraftwerke wie auch die Zwischenlagerungen für atomare Abfälle bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ordnet.
Übergreifend werden damit sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Kommentiert werden außerdem die Änderungen infolge der 16. AtG-Novelle.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Nordakademie - Hochschule für Wirtschaft, Elmshorn | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg