Politische Interessenvertretung zivilgesellschaftlicher Akteure ist ein fester Bestandteil des politischen Systems der Europäischen Union. Täglich versuchen 20.000 Lobbyisten den politischen Entscheidungsfindungsprozess der Unionsorgane zu beeinflussen. Bis zur Vertragsreform von Lissabon stellte dies ein rein faktisches Phänomen der Verfassungswirklichkeit dar. Mit Aufnahme von Art. 11 EUV hat politische Interessenvertretung nunmehr Eingang in das europäische Verfassungsrecht gefunden: Das demokratische Legitimationsmodell europäischer Hoheitsgewalt wurde – auch in Reaktion auf das konstatierte „Demokratiedefizit“ – um ein partizipatives Element ergänzt. Die demokratietheoretische Aufwertung zivilgesellschaftlicher Partizipation erfährt in dieser Untersuchung eine nähere Darstellung und Bewertung. Am Beispiel der europäischen Gesetzgebung rekonstruiert der Autor das dem europäischen Verfassungsrecht zugrunde liegende Legitimationsmodell unter Einbeziehung von Art. 11 EUV.