Die Frage des Internetzugangs für Strafgefangene betrifft paradigmatisch das Grunddilemma des Strafvollzugs: Zu Gunsten der späteren Wiedereingliederung des Gefangenen soll einerseits das intramurale Leben den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich angepasst werden und ihm sollen Fertigkeiten vermittelt werden, die ihn befähigen, nach Entlassung ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Andererseits hat der Vollzug die Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie den äußeren Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor systematisch den Zugang zum Internet und seine Nutzung durch Strafgefangene und aktualisiert den bisherigen Diskussionsstand.