Der effektive Schutz der Fundamentalgarantie von Art. 3 EMRK setzt klare Mindeststandards im Strafvollzug sowie deren konsequente Durchsetzung voraus. Herzstücke der Arbeit sind die umfassende Analyse der Mindeststandards im Lichte des Art. 3 EMRK mit den Schwerpunkten Überbelegung und Gesundheitsversorgung im Strafvollzug und eine differenzierte Implementierungsstudie zu den Enforcement-Mechanismen – von vorsorglichen Massnahmen über die Piloturteilstechnik des EGMR bis zur Überwachung durch das Ministerkomitee. Dabei wird insbesondere die Tiefendimension der Spruchpraxis des EGMR und des Schweizerischen Bundesgerichts ergründet und dargelegt, welche Massnahmen in welcher Umsetzungsphase und für welche Fallgruppen für eine effektive Durchsetzung sorgen können.