Das 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz hat eine bedeutsame Frage in der Transplantationsmedizin offengelassen: Dürfen potentielle Organspender im Vorfeld einer Organspende organprotektiv behandelt werden?
Als Organprotektion wird die erweiterte intensivmedizinische Therapie eines Patienten in Vorbereitung auf eine Organentnahme bezeichnet. Sie wird erforderlich, wenn der noch lebende Patient schwer hirngeschädigt ist und eine Organspende möglich scheint. Ohne die Organprotektion würde der Organismus vor Realisierung einer Organspende irreversibel zusammenbrechen.
Die Autorin befasst sich mit den rechtlichen, medizinischen und ethischen Hintergründen der post- und prämortalen Organprotektion und zeigt dabei die Lücken des Transplantationsgesetzes auf, die es zu überwinden gilt.