Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch die Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehört auch, planbare und verlässliche Karrierewege zu schaffen und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit an der Hochschule zu gewährleisten. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat sich zum Ziel gesetzt, die dafür erforderliche Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Die Anzahl und die Längen der Befristungen an den Hochschulen stehen jedoch weiter in der Kritik. Unsachgemäße Kurzbefristungen und Kettenbefristungen sollten durch die Novellierung unter anderem eingedämmt werden. Die Autorin untersucht anhand der einzelnen existierenden Rechtsprobleme, ob das fortdauernde Ziel des Gesetzes durch die letzte Überarbeitung wieder mehr fokussiert wurde und unterbreitet Lösungsvorschläge für eine Verbesserung der Situation.