Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens.
Die Stoffauswahl ist auf das Unerlässliche beschränkt; typische Probleme werden durch einzelne Beispiele veranschaulicht. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die 2. Auflage wurde durchgängig aktualisiert.