Die Arbeit untersucht das spannungsträchtige Verhältnis zwischen dem Europäischen Beihilferecht und der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum EEG 2012 (Rs. C-405/16 P) wird dabei die Reichweite des Beihilfebegriffs im Hinblick auf das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien dargestellt und kritisch gewürdigt. Außerdem wird die vielfach kritisierte beihilferechtliche Einflussnahme der EU-Kommission auf mitgliedstaatliche Sachpolitik analysiert. Im Zuge dieser Untersuchung wird nicht nur die sogenannte Leitlinienpolitik der Kommission genauer beleuchtet und u.a. vor dem Hintergrund der europäischen Wesentlichkeitsgrenze eingeordnet. Es wird überdies auch die grundsätzliche Konzeption des Europäischen Beihilferechts als Rechtsmaterie im Spannungsfeld zwischen negativer und positiver Integration herausgearbeitet.