Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht.

Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben
gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.