Mit seiner Arbeit untersucht der Autor die Sachgerechtigkeit der sogenannten erweiterten Revision im Strafprozess. Dafür wird vor allem die Gesamtentwicklung des strafprozessualen Revisionsrechts seit Inkrafttreten der RStPO 1877 nachvollzogen. Dem hiermit verbundenen Aufstieg der Sachrüge wird der Niedergang der Verfahrensrüge gegenüber- und in einen Zusammenhang gestellt. Ergänzend werden relevante Bezüge hergestellt, z.B. zur Berufung oder zur allgemeinen Rechtsmittellehre. Den möglichen Ursachen dieser Entwicklung wird nachgegangen und als entscheidende Ursache wird die Prozessökonomie identifiziert. Besonderen Wert legt der Autor auf die praktischen Auswirkungen dieser Entwicklung. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse einer Umfrage unter Richtern ausgewertet. Auf dieser Grundlage fällt der Autor ein differenziertes, mitunter kritisches Urteil über die erweiterte Revision und ihre Effektivität. Es erfolgen Vorschläge für eine Reform des Revisionsrechts.