Mehr als zwanzig Jahre nach Einführung der „Frauenquoten“ im öffentlichen Dienst untersucht die Arbeit die durch die Rechtsprechung und die tatsächliche Rechtsanwendung geformte Rechtswirklichkeit.
Hierzu werden zunächst die Rechtsprechung und die einschlägige Literatur analysiert, um anschließend das tatsächliche Vorgehen bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst anhand eines Ausschnittes der Praxis zu untersuchen.
Im Ergebnis haben sich weder die Befürchtungen bestätigt, „Frauenquoten“ könnten dazu führen, dass fortan Männer aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt würden, noch scheinen „Quoten“ für sich allein das Mittel der Wahl zu sein, um Geschlechterparität auf allen Ebenen des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Hierzu setzen die „Frauenquoten“ in mancherlei Hinsicht an der falschen Stelle an, teilweise fehlt es aber auch schlicht an Rechtsdurchsetzung.
Veränderungen hin zu einer vollständig diskriminierungsfreien Einstellungs- und Beförderungspraxis lassen sich nur begrenzt per Gesetz beschleunigen.