Im Zentrum der Arbeit steht die Frage der strafrechtlichen Bewertung von Geldwäsche mit virtuellen Kryptowährungen nach deutschem Recht am Beispiel von Bitcoin. Generell wird dabei der Frage nachgegangen, ob das materielle Strafrecht den Herausforderungen neuer Technologien gewachsen ist. Neben einer ausführlichen »bitcoinspezifischen« Analyse des § 261 StGB werden weitere Tatbestände hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Bitcoins in den Blick genommen. Zudem wird der Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Geldwäschehandlungen mit Bitcoin nachgegangen und aufgezeigt, dass das Strafanwendungsrecht des StGB für neue globale technische Phänomene ungeeignet ist. Mit Hilfe klassischer Auslegungsmethoden und unter Einbezug außerjuristischer Erkenntnisse werden Lösungsvorschläge entwickelt, die letztendlich verdeutlichen, dass neue Technologien für das materielle Strafrecht Herausforderung und Chance zugleich sein können.