Ressortforschung befähigt den Staat, die von ihm wahrgenommenen Aufgaben in Rückbindung zum Stand der Wissenschaft und Forschung auszuüben. A. Katarina Weilert analysiert umfänglich die begriffliche und funktionale Bestimmung der Ressortforschung und stellt zusammenhängend die institutionellen Ausprägungen und rechtlichen Strukturen der Ressortforschung in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie im Europäischen Verwaltungsverbund dar. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie dabei auf den Bereich staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung. Für die Ressortforschung insgesamt wird die Spannung zwischen staatlicher bzw. supranationaler Einbindung und Forschungsfreiheit rechtlich neu konturiert und gleichzeitig ein Beitrag zur objektiv-rechtlichen Funktion der Grundrechte geleistet. Dabei zeigt die Autorin die Geltung eines verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Verbots der Legitimationsforschung auf und untermauert dieses argumentativ. Ressortforschung dient dem Rationalitätsgewinn nur, solange der Charakter freier Forschung nicht überformt wird.