Unter Heimrecht werden alle Rechtsbeziehungen des Staates zu den Trägern von Heimen und dessen Bewohner:innen zusammengefasst. Es hat einen aufsichtsrechtlichen (gewerbeordnungsrechtlichen) und vertragsrechtlichen Charakter. Ihm unterliegen alle Heimbewohner, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in einer Wohneinrichtung wohnen, in denen ihnen Betreuungs- und Versorgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Das neue Kompendium zum Heimrecht stellt das Heimrecht für Studierende der Sozialen Arbeit, für die Öffentliche Verwaltung, für die Heimleitungen und die Sozialrechtsberatungen anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis dar. Schaubilder und weiterführende Hinweise erleichtern das Verständnis.