Der Vertragsfreiheit ist die Gefahr ihres Missbrauchs immanent. Die Idee der "Richtigkeitsgewähr" ist auch für B2B-Verträge nicht mehr zwingend. Anlässlich der französischen Vertragsrechtsreform von 2016 geht Leon Konstantin Dorn funktional und simultan rechtsvergleichend der Frage nach, wie das neue französische und das deutsche Vertragsrecht in B2B-Verträgen Inhaltskontrollen zum Schutz der benachteiligten Partei ermöglichen. Dazu werden zwei praxisrelevante Konstellationen beleuchtet: Die Verwendung von einseitig vorbestimmten, unverhandelbaren Klauseln und der bewusste Missbrauch der Schwächesituation einer Partei. Der Autor analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen und leitet aus der französischen Lösung Inspirationsmöglichkeiten für die deutsche AGB-Kontrolle sowie die Rechtsfigur des Wuchers bzw. des wucherähnlichen Geschäfts her.