Der englische Zivilprozess wurde durch die Woolf-Reformen 1998 erstmals kodifiziert, das englische Zwangsvollstreckungsrecht wird schrittweise grundlegend modernisiert. Gleichzeitig hat Schottland durch sein nach jahrhundertelanger Unterbrechung wieder eingerichtetes Parlament eine Erneuerung seiner Ziviljustiz in Angriff genommen zu einem Zeitpunkt, an dem das vergemeinschaftete Internationale Verfahrensrecht der Europäischen Union Direktgeltung im Vereinigten Königreich erlangt. Diese innovativen, zum Teil revolutionären Rahmenbedingungen für die britischen Prozessrechte erlaubten nicht einfach Neuauflagen der bisherigen systematischen Arbeiten des Verfassers; sie verlangten eine umfassende Neudarstellung und erste Ansätze einer Rechtsvergleichung zwischen dem englischen und schottischen Verfahrensrecht.

Die vorliegende Gesamtdarstellung erfolgt auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und wird durch ein vergleichendes Glossar der englischen und schottischen Prozessrechtsterminologien unterstützt, da auch die überkommenden Begriffe weitgehend ersetzt worden sind und das englische und schottische Recht sich weiter voneinander entfernen. Eine umfangreiche Bibliographie ergänzt die in früheren Veröffentlichungen des Verfassers zum englischen Recht enthaltenen Literaturhinweise. Der Überblick über die Literatur zum schottischen Verfahrensrecht wurde neu erarbeitet. Damit liegt jetzt zu den Teilrechtsordnungen des Vereinigten Königreichs ein Handbuch für die Praxis vor, das eine schnelle erste Information über das geltende Verfahrensrecht ermöglicht und die Zusammenarbeit mit den Anwälten des Common Law-Raums wesentlich erleichtert. Gleichzeitig bietet es der Forschung nach Jahren des Reformübergangs und einer einseitigen England-Orientierung einen Blick auch auf die Rechtslage in Schottland, die von der englischen Rechtswissenschaft weitgehend ignoriert wird.