Aufgrund des weitgehenden Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts hat sich ein heterogenes Hochschulrecht der Länder entwickelt. Mit der Abschaffung der gesamten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der Föderalismusreform 2006 entfiel auch die darin enthaltene Zuständigkeit für „die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“. In vielen Ländern hat eine intensive Gesetzgebungstätigkeit eingesetzt, was ganz besonders für Baden-Württemberg gilt. Hier fanden seit 1999 nicht weniger als fünf umfassende Novellierungen des allgemeinen Hochschulrechts statt: Angefangen bei der Einführung von mindestens teilweise extern besetzten Hochschulräten über die Zusammenführung der einzelnen Hochschulgesetze in einem Landeshochschulgesetz bis hin zur Schaffung – jeweils bundesweit singulär – der Dualen Hochschule sowie des KIT als Zusammenschluss einer Landesuniversität und einem HGF-Großforschungszentrum kommt dem baden-württembergischen Landesgesetzgeber eine im Ländervergleich führende Rolle bei Hochschulrechtsinnovationen zu.

Wie in den Vorauflagen behandelt das Buch alle wesentlichen Gebiete des baden-württembergischen Hochschulrechts – von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über die Hochschulverfassung, die Hochschulfinanzierung, die Aufgaben der Hochschulen, die Besonderheiten einzelner Hochschularten, des KIT und der Hochschulmedizin, bis hin zur Rechtsstellung der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals.

Die 3. Auflage berücksichtigt nun neben den genannten Innovationen der Nuller Jahre die Weiterentwicklungen des Hochschulrechts unter veränderten politischen Vorzeichen seit 2011, wozu beispielsweise eine behutsame Re-Akademisierung der Hochschulverfassung sowie die Einführung der Verfassten Studierendenschaft, einer eigenständigen Statusgruppe der Promovenden oder Studiengebühren für EU-Ausländer und Zweitstudierende zählen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die seit der Vorauflage deutlich restriktiver gewordene Verfassungsrechtsprechung – insbesondere das aufsehenerregende Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs vom November 2016 – die ausführlich dargestellt, eingeordnet und kommentiert wird.