Das Phänomen „Staatspraxis“ beschreibt das tatsächliche Handeln von Staatsorganen unabhängig von verfassungsmäßig verankerten Regeln. Obwohl dieses Handeln eine Art „Eigenleben“ entwickelt hat und sich folglich die Frage nach dessen rechtlicher Einordnung stellt, steckt die juristische Diskussion zur Staatspraxis noch in den Kinderschuhen. Maximilian Wimmer nimmt dies zum Anlass, die Thematik eingehend aufzuarbeiten.°°Anknüpfend an eine Bestandsaufnahme im Rahmen einer vor allem deskriptiven Darstellung durch Auswertung von Literatur, Experteninterviews etc. entwickelt er eine methodologische Grundlagenforschung zur Staatspraxis und identifiziert mithilfe einer Strukturanalyse der juristischen Auslegung die Rolle der Staatspraxis, insbesondere im Bereich der auswärtigen Gewalt. Es zeigt sich: Staatspraxis ist nicht nur ein tatsächliches Verhalten mit faktischer Wirkung, ihr kommt überdies eine rechtlich-argumentative Bedeutung zu.°°