Wer vor Gericht steht, ob Kläger, Angeklagter oder Richter, muß sprechen. Er muß reden, um von seiner Sache, seiner Integrität oder seiner Position zu überzeugen. Der Doppelsinn des Titels dieser Arbeit verweist jedoch zugleich auf einen zweiten Fall: den der Rede selbst.
Im prototypischen forensischen Modell von Rede und Gegenrede vor einem zur Entscheidung verpflichteten dritten setzt das literarische Kunstwerk rhetorische Sprachreflexion – ›buchstäblich‹ – in Szene. Es initialisiert einen Prozeß, in dem es die Positionen von Kläger, Angeklagtem und Richter gleichzeitig besetzt, den es aber deshalb nicht gewinnen kann. Mittels der Sprache wird ein Prozeß über die Sprache in Gang gesetzt; die eigenen Konstitutionsbedingungen und Grenzen werden reflektiert und auf die Probe gestellt. Die Rede vor Gericht – als Testfall der Rhetorik – wird somit zum Testfall des literarischen Kunstwerks.