BtMVV aktuell

Verschreiben von Betäubungsmitteln durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, mit Kommentaren und Hinweisen für die Praxis, neu bearbeitet und aktualisiert.

Berücksichtigt sind:

Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18. BtMÄndV) vom 22. Dezember 2003, sowie
Änderungen des SGB V (30. Juli 2004) und der Bundesärzteordnung (21. Juli 2004).

Neu aufgenommen wurde das Muster der Meldung gemäß § 5a Abs. 2 BtMVV (Substitutionsregister).
Die BtM-rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel und deren Höchstverschreibungsmengen entsprechen dem Stand von Dezember 2004.