Kants Kritik der reinen Vernunft dient der Selbstverständigung
des Menschen über den Ursprung, den Umfang und die
Grenzen seiner Erkenntnisfähigkeit.
Sie soll zeigen, dass die metaphysischen Fragen des Menschen in theoretischer
Hinsicht weder abgewiesen noch beantwortet werden können.
Diesem Bewusstsein prinzipieller Grenzen der Erkenntnis entspricht
nämlich die metaphysische und theoretisch unerklärliche Verpflichtung
zu einem in freier Weise selbst zu verantwortenden Handeln. Der wichtigste
Begründungsschritt der Kritik der reinen Vernunft, die transzendentale
Deduktion der Kategorien, ist nun nicht, wie oftmals vermutet
worden ist, nach dem Vorbild eines logisch-mathematischen, sondern
eines historischen juristischen Rechtfertigungsverfahrens modelliert.
Die Untersuchung weist diesen juristischen Hintergrund der
Kategoriendeduktion erstmals detailliert anhand der Quellentexte nach
und erklärt Kants philosophische Aneignung und Modifizierung dieses
juristischen Verfahrens im Lichte der methodologischen Konsequenzen,
die sich aus dem metaphysisch motivierten Projekt einer
Selbsterkenntnis der Vernunft ergeben.