Die Presse- und Wissenschaftsfreiheit unterlag in Deutschland wie in Tschechien seit 1871 unterschiedlichen Bedingungen. Den Diktaturen ging es um Kontrolle bzw. Verbot der Verbreitung von Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Propaganda der Regime in Frage stellen konnten. Zu anderen Zeiten sorgten häufige Beleidigungsklagen, eine parteiische Rechtsprechung, Meinungsterror in bestimmten Kreisen oder die Verweigerung von Papierlieferungen an unbotmäßige Zeitungen dafür, dass Journalisten und Wissenschaftler Selbstzensur übten. In Diktaturen wurden Misserfolge tabuisiert, Erfolge zu Sensationen aufgebauscht. Aber auch eine unzensierte Presse ist Gefahren ausgesetzt, wenn sie zum Beispiel bestimmte Krankheiten „skandalisiert“ und von den eigentlichen „Killern“ schweigt oder durch sensationelle Meldungen das Bild des Arztes verzeichnet.