Die wegen ihrer Finanz- und Wirtschaftskraft hochangesehene ehemalige Reichsstadt Augsburg erlebt während des Dreißigjährigen Krieges Kinderhexenprozesse, die in der Bevölkerung Fassungslosigkeit und Entsetzen auslösen. Auch in der Zeit nach dem Westfälischen Frieden von 1648 stehen Augsburger „Kinderhexen“ und „Teufelskinder“ vor oft rat- und hilflos scheinenden Ratsherren und Richtern. Von „Urgichtensammlungen“ und anderen zeitgenössischen Quellen ausgehend zeichnet der Autor in einer faszinierenden Darstellung die in der Zeit von 1625 bis 1730 durchgeführten Kinderhexenprozesse der Reichsstadt nach, in denen 45 Jungen und Mädchen im Alter von sieben bis siebzehn Jahren der Hexerei beschuldigt worden sind. Strafverfahren, in denen harte Strafen verhängt und sogar Todesurteile gefällt wurden. Beleuchtet werden die theoretischen Voraussetzungen für die Hexenverfolgungen in Hexenlehre und Strafrecht wie auch Aspekte der Strafmündigkeit und der „Konzeption von Kind“ in Früher Neuzeit. Die Hintergründe der aus heutiger Sicht unvorstellbaren Prozesse werden aufgezeigt, die politischen, ökonomischen, sozialen und konfessionellen Verhältnisse in der gemischt konfessionell und paritätisch geprägten Reichsstadt werden deutlich gemacht und die Befindlichkeit der Gesellschaft geschildert. Einem differenziert wiedergegebenen Spektrum der Profile Augsburger „Kinderhexen“ folgt eine Prüfung ihrer mutmaßlichen Beweggründe und Motive angefangen von Besessenheit über Lügen, Hass, Rache, Spieltrieb und Geltungssucht bis hin zu verdrängter Sexualität. Einer abschließenden Erörterung bleibt vorbehalten, ob es sich bei den Augsburger hexerischen Mädchen und Jungen um Opfer gehandelt hat oder um zielgerecht handelnde Täter.