Für Theologie und Kirchenrecht ist das Zweite Vatikanische Kon-zil der entscheidende Bezugspunkt. Seine Ekklesiologie ist der Maßstab für das Recht der Kirche, das die Vorgaben des Konzils in konkrete Normen zu übersetzen hat. Die Bestimmung des Verhältnisses von Kirchenrecht und Theologie wird dadurch genauso unerläßlich wie eine theologische Fundierung des Kirchenrechts, die den Vorgaben des Konzils gerecht wird. Die vorliegende Veröffentlichung entfaltet vor dem Hintergrund des vom Münchner Fundamentaltheologen Gottlieb Söhngen (1892-1971) in nuce vorgelegte Entwurfs einer Begründung des Rechts in der Kirche Elemente einer Fundamentalen Theologie des Kirchenrechts, die sich dieser Herausforderung stellt. Söhngens Ansatz wird dabei im Kontext seiner Theologie und der bisher vorgelegten Begründungen des Rechts in der Kirche betrachtet. Eine Einladung zum Dialog und zum Aufbau einer Rechtskultur in der Kirche.