Eine ganze Reihe der Schriften und Besprechungen des Frankfurter Althistorikers Eberhard Ruschenbusch sind Fragen des altgriechischen Rechts gewidmet. Ausgangspunkt dieser auf den ersten Blick vielleicht überraschenden Verbindung war seine Dissertation über Solonos Nomoi. 22 dieser Beiträge aus den Jahren 1956-1995 sind aus geschichts- und rechtsgeschichtlichen Zeitschriften sowie Kongressakten in den Sammelband aufgenommen worden, ferner die seit langem vergriffene Monographie Untersuchungen zur Geschichte des athenischen Strafrechts (Köln 1968). Sachlich betrifft die Sammlung Methodisches, Grenz- und Bodenrecht, mannigfache Aspekte der athenischen Gesetzgebung, die Gesetzgeber Drakon und Solon, das Straf- und Prozessrecht sowie Adoption und Erbrecht; im Zentrum steht das athenische Recht des 6.-4. Jahrhunderts v. Chr. Alle Beiträge wurden durchgesehen und sind durch Indizes erschlossen.